Fakt ist: Die Behörden werden auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen zukünftig verstärkt Arzt- und Zahnarztpraxen kontrollieren.
Nach der schriftlichen Ankündigung einer Praxisbegehung vom Gesundheits- oder Gewerbeaufsichtsamt bleiben in der Regel nur noch zwei bis vier Wochen bis zum Vor-Ort-Termin in der Praxis. Einige Ämter der verschiedenen Bundesländer fordern bereits mit dem Anschreiben die Praxen auf, die ersten Unterlagen aus der internen Dokumentation des Hygienemanagements zu übermitteln. Liegen diese Unterlagen nicht vor, so gerät die Praxis bereits zum ersten Mal unter Druck.
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Begehung in der Praxis um eine Stichprobe. Im Fokus stehen Hygienekette und Dokumentation sowie der Arbeitsschutz. Es gibt Prüfer, die sich schwerpunktmäßig für die Aufbereitung im Steri interessieren und andere gehen in die Behandlungszimmer oder möchten das allgemeine Prozedere bei Infektionskrankheiten wissen. Auch Arbeitsanweisungen
oder das Praxisorganigramm mit den Zuweisungen der Pflichten an das Team interessiert den ein oder anderen Prüfer.
Selbstverständlich sind diese offiziellen Besuche nicht beliebt. Dennoch sollten Sie die Begehung nicht ausschließlich negativ betrachten, denn
ein solcher Termin ist auch immer als Anlass und Chance zu sehen, das eigene QM-System, interne Abläufe und die Zusammenarbeit im Team zu hinterfragen – zum Nutzen aller Beteiligten.